Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
2. Aussenpolitik
92.015 |
Doping. Konvention des
Europarates |
|
Dopage. Convention du Conseil
de l'Europe |
Botschaft: 12.02.1992 (BBl II, 1345 / FF II, 1321)
Ausgangslage
Die Konvention will auf zwischenstaatlicher, europäischer
Ebene dazu beitragen, Doping im Sport zu beseitigen oder einzuschränken. Als erstes
internationales Abkommen auf diesem Gebiet mit Gesetzeskraft will die Konvention durch
geeignete Massnahmen die Dopingbekämpfung vereinheitlichen. Sie bezieht sich auf den
Humanbereich und beschreibt die gemeinsame Verantwortung, sinnvolle Aufgabenteilung und
enge Zusammenarbeit von privatrechtlichen Sportorganisationen und staatlichen Stellen. Die
Dopingbekämpfung soll in den Bereichen Dopingkontrollen, Erziehung und Aufklärung sowie
Erforschung und Anwendung von wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Stärkung der
eigenen Fähigkeiten der Sportler als Alternative zum Doping erfolgen. Eine Harmonisierung
der Dopingreglemente insbesondere bei den Dopinglisten, dem Kontroll- und
Analysenverfahren, sowie bei den Disziplinar- und Strafmassnahmen, welche die Grundrechte
der Sportler respektieren, soll erreicht werden.
Verhandlungen
SR |
02.06.1992 |
AB 1992, 326 |
NR |
22.09.1992 |
AB 1992, 1667 |
Der Ständerat und der Nationalrat sprachen
sich einstimmig für die Unterzeichnung der Konvention aus. Die Nationalratskommission
hegte zwar gewisse Zweifel an den in der Doping-Konvention vorgesehenen Strafkriterien.
Neu können auch Trainer und Mediziner, nicht mehr nur Athleten, für Dopingmissbräuche
belangt werden.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|